Nachdem Königsfeld über 140 Jahre lang eine Siedlung der Brüdergemeine war, kam 1952 ein landeskirchliches Pendant hinzu: Die Evangelische Kirchengemeinde wurde offiziell gegründet und im selben Jahr ein Vertrag zwischen Landeskirche und Brüder-Unität über die gemeinsame Betreuung der beiden evangelischen Gemeinden am Ort geschlossen. Um das brüderliche und herzliche Zusammenleben von Brüdergemeine und Kirchengemeinde in Königsfeld zum Ausdruck zu bringen, wurde vor gut 25 Jahren das erste gemeinsame Logo entworfen: Unter den Namen der beiden Gemeinden stand seitdem die Bezeichnung „Gesamtgemeinde“.
Brüdergemeine und Kirchengemeinde fungierten weiterhin als eigenständige, voneinander unabhängige Körperschaften des öffentlichen Rechts und sollen es auch in Zukunft bleiben. Die Bezeichnung „Evangelische Gesamtgemeinde Königsfeld“ kann jedoch den Eindruck erwecken, dass es sich hier um eine einzige Körperschaft handele, was sogar zu rechtlichen Irritationen führen könnte.
Daher haben die Räte von Brüdergemeine und Kirchengemeinde in ihrer Sitzung am 4. November mit Zustimmung der Kirchenleitungen von Brüder-Unität und Badischer Landeskirche beschlossen, den Begriff „Gesamtgemeinde“ nicht mehr zu verwenden und durch „Evangelisch in Königsfeld“ zu ersetzen.
„Evangelisch in Königsfeld“ ist keine gänzlich neue Umschreibung der beiden Gemeinden. Spätestens seit Einführung dieser Website wird sie benutzt – vor allem in der griffigen Abkürzung „evik“. Es ist ein großer praktischer Vorteil, nur diese vier Buchstaben mit dem Zusatz „.de“ tippen zu müssen, um sogleich auf die Homepage mit vielen Informationen, Terminen und der Online-Übertragung von Gottesdiensten und anderen Versammlungen zu gelangen.
Nun also kommt „evik“ als „Evangelisch in Königsfeld“ noch mehr zur Geltung und steht künftig als einzige Bezeichnung auf Plakaten, der Website, dem Dachreiter und anderen Medien. Das brüderische Lamm und das badische Kreuz wurden hierfür neu miteinander kombiniert – sie rücken noch weiter zusammen. Dem gesellt sich der Name als einladender Schriftzug hinzu.
Wo die beiden Körperschaften, die Brüdergemeine beziehungsweise die Kirchengemeinde, für sich einzeln auftreten – beispielsweise im Rechtsverkehr – verwenden sie weiterhin ihre eigenen Namen.
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