Liebe Gemeindeglieder,
für die Wahl der Kirchenältesten unserer Pfarrgemeinde/Kirchengemeinde am 1. Dezember 2019 hat der Gemeindewahlausschuss im Verfahren nach §§ 65 bis 68 LWG folgende wählbaren Gemeindeglieder in die Wahlvorschlagsliste aufgenommen:
- Bergen, Karl-Heinz
- Fritz, Barbara
- Hagen, Jens
- Jehle, Susanne
- Mittwoch-Baudis, Judith
- Wschetetzka, Wolfram
Innerhalb einer Frist von fünf Tagen kann jedes im Wählerverzeichnis eingetragene Gemeindeglied beim Gemeindewahlausschuss gegen die Aufnahme einer Kandidatin oder eines Kandidaten in die Wahlvorschlagsliste schriftlich Einspruch einlegen. Der Einspruch kann nur darauf gestützt werden, dass die oder der Vorgeschlagene die allgemeinen Voraussetzungen der Wählbarkeit (§§ 3 und 4 LWG) nicht erfüllt.
Die in die rechtskräftig abgeschlossene Wahlvorschlagsliste aufgenommenen Kandidierenden zur Wahl der Kirchenältesten unserer Pfarrgemeinde/Kirchengemeinde werden gemäß § 71 LWG in einer Gemeindeversammlung am 3. November 2019 nach dem Gottesdienst (ca. 11 Uhr) vorgestellt. Alle Gemeindeglieder sind zu dieser Vorstellung herzlich eingeladen. Eine weitere Vorstellung findet am 17. November 2019 im Anschluss an den Familiengottesdienst um 10.30 Uhr in Neuhausen statt.
Die Grundordnung und das Leitungs- und Wahlgesetz der Evangelischen Landeskirche in Baden können Sie über die Rechtssammlung online (www.kirchenrecht-baden.de) oder beim Pfarramt während der allgemeinen Sprechzeiten einsehen.
Königsfeld, den 2. Oktober 2019
Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses
Günther Lamparter