Ich bin dabei: Gemeinbeitrag bezahlen / erhöhen
Der Gemeinbeitrag ist eine der wichtigen Säulen in der Refinanzierungsstruktur und insbesondere bedeutsam für die Finanzierung der Gemeindeaufgaben und des Verkündigungsbeitrages.
Mit dem Verkündigungsbeitrag tragen die Gemeinden zu den Personalkosten für ihre jeweiligen Gemeinhelfer/innen und Mitarbeiter/innen in der Kinder- und Jugendarbeit bei. Er bemisst sich nach Finanzkraft der Gemeinde und den jeweiligen Stellenanteilen; die Berechnung wurde durch Synodalbeschluss festgelegt. Die einzelnen Gemeinden legen ihren Mitgliedern gegenüber regelmäßig Rechenschaft ab über die Verwendung der ihnen anvertrauten Gelder.
Die Brüdergemeine ist eine kleine Kirche mit großen Aufgaben. Daher ist der Gemeinbeitrag höher als zum Beispiel die vergleichbare Kirchensteuer einer Landeskirche. Die Höhe des Gemeinbeitrags richtet sich
- nach dem Einkommen,
- nach dem Familienstand,
- nach dem Wohnort (in einer Ortsgemeinde oder im Gemeinbereich)
- nach eventuell zusätzlicher Mitgliedschaft in einer Landeskirche (»Doppelmitglied«).
Die Teilhabe am Dienst der Gemeinde ist unabhängig vom Wohnort des Einzelnen. Der Gemeinbeitrag ist etwas anderes als eine Vergütung für berechenbare Leistungen. Jedes Mitglied setzt die Höhe seines Gemeinbeitrages anhand der Grundstaffel für den Gemeinbeitrag selbst fest (§ 1482,2 Kirchenordnung). Dabei wird eine gewissenhafte Selbsteinstufung erwartet. Dies ist umso wichtiger, da allgemeine Richtlinien nicht allen Einzelfällen gerecht werden können.
* Die detaillierte Beitragsstaffel findet sich auf www.herrnhuter.de/brueder-unitaet/finanzen oder wird gerne von unserem Gemeindebüro zugeschickt.
** Summe aller Einkünfte abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
Grafik: Brüder-Unität